Jeder Zuwanderer muss innerhalb von 3 Monaten eine Schweizer Krankenkasse nachweisen. Eine Befreiung über die Wohngemeinde wird selten erstellt. Die Gemeinde kann den Ausländerausweis zurück halten bis eine Versicherungsbestätigung vorliegt.
Die Schweiz hat über 50 Krankenkassen und die Prämien sind in jedem Kanton anders. Eine Auswahl ist oft schwierig. Unser Berater erstellt das passende Angebot
Gemäss dem KVG (Krankenversicherungs Gesetzt) sind die Leistungen für Behandlungen bei allen Krankenkassen gleich, die Prämien aber nicht. In der Schweiz wird seit 2012 nach dem Prinzip der Fallpauschale SwissDRG abgerechnet. Damit wird geregelt, dass jede Person genau die gleiche (preiswerte) Behandlung bekommt. "nicht mehr"
In den ersten 3 Monaten hat ein Zuwanderer Zeit sich in der Schweiz zu versichern. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag und ohne Wohnsitz in der Schweiz gilt, die deutsche Versicherungsplicht.
Bruttolohn x 16 % max 4.687 € = 750 € für gesetzliche Krankenkasse z. B. KK-DE
"ich habe nicht gewusst, dass es in der Schweiz anders funktioniert ... :-(
Diesen Spruch höre ich immer wenn die Krankenkasse einen Antragsteller ablehnt oder Leistungen nicht bezahlt werden da nicht die richtige Versicherung abgeschlossen wurde.
Die Schweizer Krankenkasse besteht aus Grund- & Zusatzversicherungen
- Grundversicherung - ist eine Sozialversicherung nach SwissDRG
- Zusatzversicherungen - decken sehr viele der Mehrkosten ab
Die Versicherungsgesellschaften können ohne Begründung einen Antrag ablehnen wenn eine schwere Krankheit oder Unfallfolgen vorliegen. Es wird dann sehr schwer eine Zusatzversicherung zu bekommen. Dann müssen die Mehrkosten selber getragen werden. darunter fallen: Transportkosten, SpezialMedikamente, besondere Heilmethoden, Alternativmedizin, Rehakosten, Hilfsmittel, SpezialOperationen usw.
(ca. 40% der Antragsteller bekommen aber keine Zusatzversicherungen)
Das Schweizer Krankenversicherungssystem wird anders finanziert als die deutsche Kasse. In Deutschland bezahlt der Arbeitgeber 16% vom Bruttolohn direkt an die Kasse. Dem Arbeitnehmer wird die Hälfte vom Lohn abgezogen. In der Schweiz zahlt jeder selber an eine der ca. 60 Krankenkassen. Hier die richtige Auswahl zu treffen ist selbst für Spezialisten kompliziert. Wir bieten eine umfassende Beratung.