Durchschnittslohn = CHF 72.000 jährlich für jeden Schweizer das klingt verlockend. Aber das Geld braucht man auch, um seine Kosten decken zu können. Bankkonto, Lohn, Versicherungen, Steuern
weiter...In der Schweiz beschäftigen Arbeitgeber gerne auch Arbeitsvermittler, die eine Vorauswahl unter den Bewerbern treffen. Ohne Arbeit gibt es kein Geld, und ohne Geld ist die Schweiz langweilig.
weiter...Import von Fahrzeugen, Versicherung, Führerschein, Vignette usw. Mit einem schweizer Führerschein darf Kein nicht in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug gefahren werden.
weiter...Die deutschen Umgangsformen werden in der Presse oft kritisiert. Deutsche seien: arrogant, vorlaut, zu direkt usw.
weiter...In der Schweiz leben offiziell ca. 317.000 Deutsche - zzgl. denjenigen die nicht mehr als Ausländer zählen. Presse und TV Berichte
weiter...Um in der Schweiz auch eim Alter gut leben zu können ist eine Planung sinnvoll denn das Leben kann recht teuer werden.
weiter...Bei einem Umzug in die Schweiz sind viele Dinge zu beachten. Wann, was, wie gemacht wird um eine guten Start zu haben. Eine persönliche Umzugsstrategie hilft die Übersicht zu behalten. Gerne erstellen wir den Plan mit Ihnen und helfen auch bei der Umsetzung.
Vieles kann man selber machen, aber gerne nehmen wir Ihnen die Arbeit ab.
Wohnungssuche, Jobvermittlung, Bewerbungsunterlagen, Finanzverträge mit Sonderkonditionen, Telefon, Anmeldungen usw. Kontaktformular I +41 41 500 51 15
Viele Deutsche gehen wieder zurück in die Heimat. Oft geschieht das kurzfristig, weil etwas nicht geklappt hat. Aber auch ein Rückzug muss geplant werden.
weiter...Viele die neu in die Schweiz kommen sind es gewohnt, dass ein Handwerker ein Angebot mit Leistung und Preis macht und erst nach Rücksprache legt der Handwerker los. In der Schweiz läuft es machmal anders. Der Handwerker fragt ob er die Arbeit ausführen kann und der Kunde sagt ganz im Vertrauen "ja gerne" ohne vorher einen Preis vereinbart zu haben. Leider kommt dann manchmal eine dicke Rechnung. Der Dienstleister ist hierbei geschütz. Das Gesetz sagt, dass eine verrichtete Arbeit auch bezahlt werden muss auch wenn kein konkretes Angebot vorliegt.
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